Aufklären – Pflegen – Überwachen
Für die Berg-und Naturwächter der OE Breitenau und Mixnitz!
Das Naturschutzgesetz 2017 ist eine Kernaufgabe der Berg- und Naturwacht!
Auszug aus dem NSG 2017:
Allgemeine Anordnungen an Organe der öffentlichen Aufsicht sind überflüssig.
Zur Überwachung der Ein-haltung der Bestimmungen dieses Gesetzes ist in erster Linie die Steiermärkische Berg- und Naturwacht nach dem Steiermärkischen Berg- und Naturwachtgesetz 1977 heranzuziehen.
Zu § 40 („Betretungsrecht und Auskunftspflicht“):
Sämtlichen mit Aufgaben des Naturschutzes betrauten Personen wird ein freier Zutritt und ein Auskunfts-begehren eingeräumt